Deutschland setzt die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur um, die Hersteller von elektronischen Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken verpflichtet, Reparaturdienste zu angemessenen Preisen anzubieten und Ersatzteile über einen längeren Zeitraum (7–10 Jahre) verfügbar zu halten. Das Gesetz zielt darauf ab, Elektronikschrott zu reduzieren und die Verbraucherrechte zu schützen, indem die Garantiezeiten verlängert und reparierbare Produktdesigns sichergestellt werden. Die Umsetzung ist für Juli 2026 vorgesehen.