Die Schweizerische Nationalbank senkt den Faktor für die Verzinsungslimiten auf Sichtguthaben per 1. März 2026 von 16,5 auf 15. Damit bleibt die Berechnungsgrundlage unverändert, doch werden die Limitenerhöhungen aufgrund der im Juli 2024 eingeführten höheren Mindestreserveanforderungen ausgeglichen. Die Anpassung unterstützt die wirksame Umsetzung der Geldpolitik und aktive Geldmarktoperationen, während der aktuelle geldpolitische Kurs unverändert bleibt.