Das Basler Berufungsgericht bestätigte eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 10 Monaten gegen ein ehemaliges Mitglied der Hells Angels, das wegen mehrfacher schwerer Straftaten verurteilt worden war, darunter Vergewaltigung, sexuelle Nötigung einer Minderjährigen, Geldwäsche, Waffen- und Glücksspielvergehen, Bestechung und Urkundenfälschung. Der türkische Staatsangehörige muss außerdem mit einer 14-jährigen Ausweisung aus der Schweiz rechnen und erhebliche Geldstrafen zahlen, darunter eine Entschädigung für das Opfer und 300.000 Franken an den Staat.