Eine Studie der UBS warnt davor, dass die geplante Abschaffung der unterstellten Mietzinsbesteuerung in der Schweiz im Jahr 2028 den Wert älterer Wohnimmobilien erheblich mindern wird, insbesondere von solchen, die zwischen 1960 und 1990 gebaut wurden und umfangreiche Renovierungsarbeiten erfordern. Die Abschaffung der Steuerabzüge für Instandhaltungsmaßnahmen wird ältere Immobilien gegenüber Neubauten benachteiligen, wobei in Hochsteuerkantonen mit niedrigen Grundstückswerten Wertverluste von bis zu 10 % zu erwarten sind.