Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, die Ausnahme von Pflegekräften, die in Privathaushalten leben, vom üblichen Arbeitsschutz beizubehalten, mit der Begründung, dass das „besondere Vertrauensverhältnis” in der privaten Beschäftigung eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigt. Das bedeutet, dass Pflegekräfte weiterhin keinen Schutz wie feste Ruhezeiten, Mutterschaftsurlaub und maximale Arbeitszeiten genießen, wobei einige täglich 16 bis 18 Stunden arbeiten. Während die Gewerkschaften argumentieren, dass dies migrantische Pflegekräfte der Ausbeutung aussetzt, führt die Regierung Durchsetzungsschwierigkeiten und potenzielle Kostensteigerungen für die Altenpflege als Gründe für die Beibehaltung des Status quo an.