Menschen

Suchbegriff: Markus Moser

Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, die Ausnahme von Pflegekräften, die in Privathaushalten leben, vom üblichen Arbeitsschutz beizubehalten, mit der Begründung, dass das „besondere Vertrauensverhältnis” in der privaten Beschäftigung eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigt. Das bedeutet, dass Pflegekräfte weiterhin keinen Schutz wie feste Ruhezeiten, Mutterschaftsurlaub und maximale Arbeitszeiten genießen, wobei einige täglich 16 bis 18 Stunden arbeiten. Während die Gewerkschaften argumentieren, dass dies migrantische Pflegekräfte der Ausbeutung aussetzt, führt die Regierung Durchsetzungsschwierigkeiten und potenzielle Kostensteigerungen für die Altenpflege als Gründe für die Beibehaltung des Status quo an.
Die 24-Stunden-Pflegekräfte in privaten Haushalten in der Schweiz sind weiterhin vom Arbeitsrecht ausgenommen, obwohl sie bis zu 18 Stunden am Tag arbeiten und nur minimale Rechte haben. Der Bundesrat argumentiert, dass dadurch ein „besonderes Vertrauensverhältnis” zwischen privaten Arbeitgebern und Pflegekräften aufrechterhalten wird, während Gewerkschaften und Interessenvertreter behaupten, dass dies Migranten anfällig für Ausbeutung macht. Als Gründe gegen eine Ausweitung des Schutzes werden Schwierigkeiten bei der Durchsetzung und Kostenbedenken angeführt, während Kritiker argumentieren, dass die veraltete Politik schutzbedürftige Arbeitnehmer in einer alternden Gesellschaft im Stich lässt.

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