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Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat das Ausschaffungsurteil gegen einen 50-jährigen Drogendealer von 12 auf 15 Jahre erhöht und die ursprüngliche Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 9 Monaten beibehalten. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten gegen das ursprüngliche Urteil Berufung eingelegt, wobei die Staatsanwaltschaft eine längere Haftstrafe und die Verteidigung eine Strafminderung forderte.