Die Europäische Zentralbank hat ihre Leitlinien zur Durchführung der Geldpolitik geändert und Änderungen eingeführt, die eine bedingte Wiederherstellung des Zugangs zu Eurosystem-Geschäften für Unternehmen in Abwicklungsverfahren ermöglichen, vorübergehende Vermögensarten in den allgemeinen Sicherheitenrahmen integrieren, einen Klimafaktor für klimabezogene Übergangsrisiken hinzufügen und die Zulässigkeit für internationale Schuldtitel in entmaterialisierter Form ausweiten, mit Wirkung ab März 2026.