Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat entschieden, dass die Daten der verschlüsselten Messaging-App SkyECC als Beweismittel in einem Drogenhandelsprozess unzulässig sind. Damit wurde die Anklage gegen einen 50-jährigen Angeklagten, der des internationalen Kokainschmuggels beschuldigt wird, eingeschränkt. Die Entscheidung des Gerichts beschränkt die Anklage auf Beweise, die unabhängig und ohne die Daten der App ermittelt wurden. Dies betrifft einen Fall, in dem die Staatsanwaltschaft mehr als 17 Jahre Haft für den Angeklagten gefordert hatte.