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Suchbegriff: Andreas Mundt

Das Bundeskartellamt hat Amazon verboten, Drittanbietern, die seine Marktplatzplattform nutzen, Preisobergrenzen aufzuerlegen, und eine Geldbuße in Höhe von 59 Millionen Euro verhängt. Die Behörde befand die Praxis von Amazon, Preisgrenzen für unabhängige Verkäufer festzulegen, für wettbewerbswidrig und argumentierte, dass dies Amazon einen unfairen Vorteil verschaffe, da es direkt mit diesen Verkäufern konkurriere. Amazon wies die Vorwürfe zurück und plant, Berufung einzulegen, da die Entscheidung seiner Meinung nach gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstößt. Der Marktplatz macht 60 % des Umsatzes von Amazon in Deutschland aus, wo das Unternehmen einen Marktanteil von etwa 60 % im Online-Handel hat.

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