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Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) hat sowohl die Hallenstadion Zürich AG (50.000 CHF) als auch Ticketcorner (65.000 CHF) wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2008 mit einer Geldstrafe belegt. Diese Vereinbarung sah vor, dass mindestens 50 % der Hallenstadion-Tickets über Ticketcorner verkauft werden mussten, wodurch der Wettbewerb durch andere Ticketanbieter eingeschränkt wurde. Der Fall wurde seit 2009 mehrfach vor Gericht verhandelt, und gegen die Entscheidung kann noch beim Bundesverwaltungsgericht Berufung eingelegt werden.