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Die neuseeländische Finanzaufsichtsbehörde stellte fest, dass Lexington Trust Services die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche nicht umgesetzt hat, was zu einer vollstreckbaren Verpflichtung führte, die es dem Unternehmen untersagt, Treuhanddienstleistungen anzubieten, bis die Anforderungen erfüllt sind.