Die Schweizer Wettbewerbskommission hat sowohl die Hallenstadion Zürich AG als auch Ticketcorner wegen wettbewerbswidriger Praktiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Konzertkarten zwischen 2009 und 2011 mit einer Geldstrafe belegt. Das Hallenstadion wurde wegen missbräuchlicher Marktpraktiken und einer Kooperationsvereinbarung, die gegen das Wettbewerbsrecht verstieß, mit einer Geldstrafe von 50.000 Franken belegt, Ticketcorner mit einer Geldstrafe von 65.000 Franken. Das Bundesgericht hatte bereits 2020 entschieden, dass die Vereinbarung wettbewerbswidrig sei, und weitere Untersuchungen zur Rolle von Ticketcorner angeordnet.