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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die strengen EU-Verfahren für Massenentlassungen weiterhin verbindlich sind und die Unternehmen verpflichtet sind, die Arbeitsagenturen zu benachrichtigen und die Betriebsräte im Voraus anzuhören. In der Entscheidung wird klargestellt, dass Entlassungen ohne ordnungsgemäße Benachrichtigung unwirksam sind und die Arbeitgeber den Prozess mit individuellen Kündigungsfristen neu beginnen müssen. Das Urteil betrifft Unternehmen unterschiedlicher Größe und bestätigt den Schutzzweck des EU-Arbeitsrechts.
Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich im Oktober 2025 nur geringfügig verbessert. Die Zahl der Arbeitslosen ging gegenüber September um 44 000 zurück, blieb aber um 120 000 höher als im Oktober 2024. Die Arbeitslosenquote liegt bei 6,2 %, die Beschäftigungsentwicklung ist schwach und die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften gering. Auch der Ausbildungsmarkt ist betroffen, mit weniger Lehrstellen und mehr unversorgten Jugendlichen, was auf größere wirtschaftliche Herausforderungen hinweist.