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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Online-Immobilienmaklerverträge ungültig sein können, wenn die Schaltfläche zur endgültigen Bestätigung nicht eindeutig auf die Zahlungsverpflichtung hinweist. Das Urteil betrifft Verträge, die mit vagen Begriffen wie „Senden” anstelle von ausdrücklichen Zahlungshinweisen gekennzeichnet sind. Immobilienmakler müssen ihre Software aktualisieren, um konforme Formulierungen zu verwenden, und Verbraucher können innerhalb einer Verjährungsfrist von drei Jahren Provisionen für ungültige Verträge zurückfordern. Branchenverbände und Rechtsexperten raten dazu, die Maklersoftware auf ihre Konformität zu überprüfen.