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Die Schweiz setzt ab November 2025 mehrere gesetzliche Änderungen um, darunter Änderungen der Asylpolitik für ukrainische Flüchtlinge (Status S), die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate zur Unterstützung der angeschlagenen Industrien, obligatorische strukturierte Adressen für QR-Rechnungen und ein neues Gesetz über die 50-70%ige Beteiligung des Kantons Bern an der BLS AG und der BLS Netz AG. Mit diesen Änderungen reagiert die Regierung auf die wirtschaftlichen Herausforderungen und die Aktualisierung der Vorschriften.