Der Schweizer Bundesrat hat neue Vorschriften erlassen, wonach Mobilfunknetzbetreiber Notstromversorgungssysteme unterhalten müssen, die bei Stromausfällen Notrufe, Telefonie und Internetdienste mindestens vier Stunden lang aufrechterhalten können. Die Anforderungen, die am 1. März in Kraft treten und bis 2034 schrittweise eingeführt werden, wurden nach Rückmeldungen der Branche gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen, die eine Dauer von drei Tagen vorsahen, abgeschwächt. Die Vorschriften gelten auch für über das Internet verbreitete Radioprogramme, wobei die Anbieter jedoch Video- und TV-Übertragungen einschränken können, um während Stromausfällen die Netzwerkkapazität zu schonen.