Der Schweizer Pflegedienst Fit for Care löste eine Kontroverse aus, als er eine Stellenanzeige veröffentlichte, in der Bewerber der Generation Z ausdrücklich ausgeschlossen wurden, wobei als Grund die „Montag/Freitag-Krankmeldungsmentalität” angeführt wurde. Obwohl Altersdiskriminierung in Stellenanzeigen in der Schweiz gesetzlich zulässig ist, kritisieren Experten diesen Schritt als problematisch und auf veralteten Stereotypen basierend, im Gegensatz zu den strengeren Schutzbestimmungen in Deutschland gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.