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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Mieter ihre Wohnungen nicht gewinnbringend untervermieten dürfen, da dies gegen das Gebot der Zumutbarkeit der Untervermietung verstößt. Das Urteil stärkt das Recht der Vermieter, Mietverträge zu kündigen, wenn Mieter von der Untervermietung profitieren. Sowohl Mieter- als auch Vermieterverbände unterstützen die Entscheidung. Die Bundesregierung plant außerdem neue Regelungen für Möblierungszuschläge.