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Suchbegriff: Switzerland

Der Londoner High Court hat die Klage von UBS gegen SoftBank in Höhe von 440 Millionen Dollar wegen Investitionen im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch von Greensill Capital abgewiesen. Der Richter entschied, dass SoftBank die strittigen Transaktionen nicht veranlasst hat und bezeichnete die Ansprüche von UBS als unbegründet. Der Fall unterstreicht die laufenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Rettungsaktion der Credit Suisse im Jahr 2023 und verdeutlicht die aufsichtsrechtliche Prüfung der Geschäfte von Greensill, was sich auf künftige Verfahren zwischen Lex Greensill und den britischen Behörden auswirken wird.
Die CBH Bank, eine Schweizer Privatbankengruppe, hat sich mit dem Musée d'art et d'histoire in Genf zusammengetan, um die Ausstellung "More than Meets the Eye" zu lancieren, die die Sammlung moderner und zeitgenössischer afrikanischer Kunst präsentiert. Mit über 80 Künstlerinnen und Künstlern aus 21 afrikanischen Ländern beleuchtet die Veranstaltung den grenzüberschreitenden künstlerischen Dialog und zielt darauf ab, unterrepräsentierte afrikanische Stimmen in Schweizer Kulturinstitutionen zu fördern. Die Ausstellung steht im Einklang mit dem 15-jährigen Kulturprogramm des CBH, das die gesellschaftliche Wirkung von Kunst in den Vordergrund stellt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Entscheid der Finma, AT1-Anleihen während der Notfusion der Credit Suisse im Jahr 2023 abzuschreiben, rechtswidrig war, da sich die Bank nicht in einem "Sanierungsfall" befand, der einen Totalverlust rechtfertigte. Dies stellt die aufsichtsrechtliche Befugnis der Finma in Frage und kann dazu führen, dass UBS (die Nachfolgerin der Credit Suisse) die Gläubiger entschädigen muss. Die Finma hat beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt. Das Ergebnis dürfte sich auf die Verantwortlichkeit in Finanzkrisen und auf hybride Finanzinstrumente wie AT1-Anleihen auswirken.
Der österreichische Investor René Benko, ehemaliger Milliardär und Gründer der Signa Holding, wurde wegen betrügerischen Konkurses zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem er seiner Mutter 300.000 Euro überwiesen hatte, bevor sein Unternehmen zusammenbrach. Das Innsbrucker Gericht betonte in seinem Urteil die Abschreckung, obwohl Benko plant, Berufung einzulegen. Dieser Fall ist der erste von 14 möglichen Prozessen im Zusammenhang mit den Forderungen der Signa-Gläubiger in Höhe von 2,7 Milliarden Euro. Benkos rasanter Absturz eines 5-Milliarden-Euro-Imperiums - zu dem auch Vermögenswerte wie Globus und das New Yorker Chrysler Building gehörten - wirft ein Schlaglicht auf die Risiken von Immobilieninvestitionen mit hohem Risiko in Zeiten steigender Zinsen und finanzieller Misswirtschaft.
Advent Internationals Tochtergesellschaft Zenith hat im Rahmen eines öffentlichen Übernahmeangebots 67.55% der Aktien der u-blox AG erworben und damit eine zusätzliche Annahmefrist ausgelöst. Die Transaktion, die voraussichtlich im vierten Quartal 2025 abgeschlossen sein wird, beinhaltet Pläne für eine Dekotierung von der SIX Swiss Exchange und ein mögliches Squeeze-Out-Verfahren, sofern die Aktionäre zustimmen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid der Finma zur Abschreibung von AT1-Anleihen der Credit Suisse im Umfang von 16,5 Milliarden Franken im Rahmen der staatlich orchestrierten Übernahme durch die UBS aufgehoben. Der Bankenexperte Yvan Lengwiler kritisierte das Urteil als Beeinträchtigung der Finanzstabilität und wies auf mögliche Verluste für die UBS oder die Steuerzahler hin. Der Entscheid zeigt Rechtsunsicherheiten in der Bankenregulierung auf und könnte zu Reformen führen, um die Kompetenzen der Finma in Krisenzeiten zu klären.
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat die Abschreibung von AT1-Anleihen durch die Credit Suisse für rechtswidrig erklärt und damit einen Sieg für die Gläubiger errungen. Während ein New Yorker Gericht eine damit zusammenhängende Klage abgewiesen hat, bleiben Hunderte von inländischen Fällen ungelöst, was den Druck auf die Schweizer Behörden erhöht, die Rückzahlungsprobleme anzugehen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die von der FINMA verfügte Abschreibung von AT1-Anleihen der Credit Suisse in Höhe von 16,5 Milliarden Franken aufgehoben, da sie keine rechtliche Grundlage hatte. Das Urteil gibt rund 3.000 Klägern Recht, die argumentiert hatten, dass die Abschreibung während der Übernahme durch die UBS das Kapital der Credit Suisse nicht wie vorgeschrieben gestärkt habe. Für die FINMA bedeutet dies einen erheblichen regulatorischen Rückschlag, während die UBS und die Schweizer Behörden eine Stellungnahme ablehnten. Der Fall kann bis vor das Bundesgericht gehen.
Der Artikel beschreibt den Strafprozess gegen den österreichischen Immobilienmogul René Benko und konzentriert sich dabei auf die Vorwürfe der Vermögensverschiebung während des Konkursverfahrens. Er untersucht sein Geschäftsmodell, das den Erwerb hochwertiger Immobilien (einschließlich der Schweizer Globus-Kette), Verbindungen zu Schweizer Banken wie Julius Bär und die finanziellen Folgen für die Gläubiger umfasst. Das Verfahren befasst sich mit dem Vorwurf illegaler Transfers in Höhe von insgesamt 660.000 €, die zu Haftstrafen von 1-10 Jahren führen können.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die von der FINMA angeordnete Abschreibung von AT1-Anleihen der Credit Suisse in Höhe von 16,5 Milliarden Franken keine rechtliche Grundlage hat und hob die Entscheidung in einem Teilurteil auf. Das Gericht befand, dass die Abschreibung das Kapital der Credit Suisse nicht, wie in den Krisenprotokollen vorgeschrieben, gestärkt hat und bezeichnete sie als Vorteil für die UBS bei ihrer Notübernahme. Mehr als 3.000 Kläger in 360 Verfahren hatten gegen den Schritt geklagt, den die FINMA als entscheidend für die Rettung der Bank verteidigt hatte. Das Urteil stellt einen bedeutenden Rückschlag für die Aufsichtsbehörden dar, obwohl die endgültige Entscheidung noch vom Bundesgericht überprüft werden muss. Wichtige Institutionen wie die UBS und die FINMA lehnten eine unmittelbare Stellungnahme ab.

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