Die Anleger der Credit Suisse haben ihre Berufung verloren, ihre Sammelklage gegen die Tochtergesellschaften der Bank, ehemalige Führungskräfte und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG vor US-Gerichten weiterzuverfolgen. Das Berufungsgericht des Zweiten Bezirks bestätigte die Entscheidung eines Bezirksgerichts, dass New York kein geeigneter Gerichtsstand sei, was bedeutet, dass der Fall in der Schweiz neu eingereicht werden muss, wenn die Anleger ihre Rechtsansprüche nach Schweizer Recht weiterverfolgen wollen.