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Das Landgericht Berlin hat eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen das Fintech-Unternehmen Solaris wegen einer umstrittenen Zahlung in Höhe von 4.616,85 Euro eines ADAC-Kreditkartenkunden, der in einen Cyberbetrug verwickelt war, abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die Klage unbegründet sei, doch die Verbraucherschützer haben Berufung eingelegt. Der Fall wirft weitergehende Fragen zu Zahlungsabwicklungspraktiken und Verbraucherschutz bei Kreditkartenbetrug auf.