Ein Schweizer Gerichtsurteil hat die Entscheidung der Aufsichtsbehörde von 2023, AT1-Anleihen der Credit Suisse abzuschreiben, aufgehoben, was zu einer drastischen Neubewertung der Forderungen führte. Die Anleger stehen jedoch vor der Ungewissheit jahrzehntelanger Gerichtsverfahren zur Bestimmung der Haftung (Schweizer Regierung gegen UBS) und der Rückforderungsbeträge. Der Artikel schlägt vor, Forderungen zu den aktuellen Preisen (~25 Cent) zu verkaufen und in Alternativen wie Bitcoin zu investieren, anstatt auf langwierige rechtliche Lösungen zu warten.