Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die von der FINMA angeordnete Abschreibung von AT1-Anleihen der Credit Suisse in Höhe von 16,5 Milliarden Franken keine rechtliche Grundlage hat und hob die Entscheidung in einem Teilurteil auf. Das Gericht befand, dass die Abschreibung das Kapital der Credit Suisse nicht, wie in den Krisenprotokollen vorgeschrieben, gestärkt hat und bezeichnete sie als Vorteil für die UBS bei ihrer Notübernahme. Mehr als 3.000 Kläger in 360 Verfahren hatten gegen den Schritt geklagt, den die FINMA als entscheidend für die Rettung der Bank verteidigt hatte. Das Urteil stellt einen bedeutenden Rückschlag für die Aufsichtsbehörden dar, obwohl die endgültige Entscheidung noch vom Bundesgericht überprüft werden muss. Wichtige Institutionen wie die UBS und die FINMA lehnten eine unmittelbare Stellungnahme ab.