Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat entschieden, dass Daten der verschlüsselten Messaging-App SkyECC nicht als Beweismittel in einem Drogenhandelsprozess gegen einen Angeklagten verwendet werden können, der des Kokainschmuggels beschuldigt wird. Die Entscheidung schränkt die Anklage auf Beweise ein, die unabhängig von der App gewonnen wurden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten gegen ein früheres Urteil Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich mehr als 17 Jahre Haft für den mutmaßlichen internationalen Handel gefordert, doch das Gericht reduzierte die Strafe aufgrund der nachgewiesenen Vorwürfe.